FAQ
Falls Sie die benötigten Informationen nicht im FAQ finden, nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular oder rufen Sie uns unter (0800) 32 32 322 an. Wir sind gerne für Sie da, um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Das Wartungsintervall richtet sich nach den Herstellervorgaben sowie der Nutzungshäufigkeit der Anlage. Wir bieten maßgeschneiderte Wartungslösungen für jeden Anlagentyp und Einsatzbereich an. Informieren Sie sich bei unseren Kundendienstansprechpartnern.
Um eine langfristige und optimale Betreuung der Anlagen unserer Kunden sicherzustellen, erfordert dies einen speziellen Ausbildungsstand unserer Servicetechniker, der auf unsere eigenen Produkte abgestimmt ist. Zusätzlich ist die rasche Verfügbarkeit von Ersatzteilen entscheidend für einen professionellen Kundendienst, und diese können wir nur für unsere eigenen Produkte gewährleisten.
Kontaktieren Sie einfach den Garaventa Lift Kundendienst unter der Telefonnummer 01805-322329. Unsere Kundendienstmitarbeiter nehmen Ihre Meldung entgegen. In vielen Fällen können wir Störungen telefonisch eingrenzen und beheben. Falls dies nicht möglich ist, steht Ihnen unser Netzwerk von Servicetechnikern zur Verfügung, die schnell vor Ort sind. Unsere Servicetechniker sind auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen für Sie im Einsatz. Melden Sie sich einfach bei unserer Hotline.
Nach der Inbetriebnahme einer Treppenlift- oder Senkrechtlift-Anlage geht die Verantwortung für die Umsetzung des vom Hersteller definierten Wartungsumfangs auf den Eigentümer über. Wir empfehlen, die Wartung uns zu übertragen, um eine regelmäßige und korrekte Pflege Ihrer Anlage langfristig sicherzustellen.
Der Preis eines Garaventa Lift Wartungsvertrages hängt vom Produkttyp und der Nutzungsintensität der Anlage ab. Unser Kundendienst erstellt gerne einen maßgeschneiderten Vorschlag für einen Wartungsvertrag, der auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
Nach Ablauf der Gewährleistungszeit werden nur die tatsächlich für die Reparatur angefallenen Kosten berechnet, um die Ausgaben möglichst gering zu halten. Während der vereinbarten Gewährleistungszeit ist die Reparatur selbstverständlich kostenlos (Arbeit und Material).
Sie können für Ihren Treppenlift einen Zuschuss von bis zu 4.000 EUR beantragen. Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ermöglicht sogar, dass dieser Zuschuss bereits für Menschen gilt, deren Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 1 eingestuft wurde.
Haben Sie noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Alternativ können Sie uns auch direkt anrufen.